Ambulante Betreuung nach SGBXII
In Folge der langjährigen inklusiven Betreuung von Menschen mit leichter geistiger Behinderung entwickelte sich im Jahr 2009 die ambulante Betreuung nach SGB XII zu einem weiteren natürlich gewachsenen Angebotsbereich der Trägers. Im Rahmen der Dienstleitstungen verfolgt der Träger das Ziel, betreuten Personen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten. Diese beinhaltet Maßnahmen zur Betreuung des ambulanten Wohnens, Hilfen im Umgang mit Ämtern und Behörden, Beratung, Begleitung und Förderung.
Der Leitsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist wichtigster Grundpfeiler. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung wird gefördert. Unser Ziel ist es, den Erwachsenen auf dem Weg in die Eigenständigkeit zu begleiten.
Art, Intensität und Umfang der jeweiligen Hilfestellung werden gemeinsam mit den Klienten vereinbart. Ziel ist es, durch die gebotene Hilfe zur Selbsthilfe langfristig ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.